Die Gesangsklasse wird als eine von mehreren 5. Klassen gebildet. Sie können Ihr Kind zu den regulären Terminen am Hebel-Gymnasium zur Gesangsklasse anmelden.
"Das Singen ist die eigentliche Muttersprache aller Menschen: denn sie ist die natürlichste und einfachste Weise, in der wir ungeteilt da sind und uns ganz mitteilen können." (Yehudi Menuhin)
Organisation
- Eine zusätzliche Musikstunde pro Woche in den Klassen 5 bis 7
- 45-minütige Stimmbildung in Gruppen durch Einbindung einer professionellen Stimmbildnerin in Klasse 5 bis 7 parallel zum Musikunterricht
- Die Kosten des zusätzlichen Stimmbildungsangebots in Höhe von 19,50 € pro Schüler und Monat teilen sich Elternschaft und die Stadt Schwetzingen. Der monatliche Elternanteil beläuft sich auf 12,50 €.
- Leitung der Gesangsklassen durch erfahrene MusikpädagogInnen des Hebel-Gymnasiums
- Gemeinsamer Landheimaufenthalt mit musikalischem Schwerpunkt
- Teilnahme am Unterstufen-Chor (Kl. 5 und 6) bzw. am Pop&Klassikchor (Kl. 7)
Ziele und Kompetenzen
- Primäres Ziel ist der Aufbau und die Förderung einer entwicklungsfähigen Gesangsstimme durch kontinuierliche Arbeit an und mit der Stimme, der Atmung und der Körperhaltung.
- Aufbau und Förderung einer leistungsfähigen und gesunden Sprechstimme
- Sensibilisierung und Förderung der Körper- und Sinneswahrnehmung
- Stärkung der individuellen Persönlichkeit und der Sozialkompetenz durch regelmäßige Arbeit in und mit der Gruppe
- Stärkung des gegenseitigen Respekts, Einfühlungsvermögens und damit des Klassenzusammenhalts durch gemeinsames Musizieren und gemeinsame Auftritte
- Stärkung und Förderung der individuellen Präsentationskompetenz
Verankerung im Bildungsplan
- Inhaltliche Grundlage der Gesangsklasse bilden die drei im Bildungsplan genannten Kompetenzbereiche: Musik Gestalten, Musik Hören und Verstehen und Musik Reflektieren.
- Die Form des Klassenmusizierens ist das gemeinsame Singen.
- Die erworbenen Leistungen fließen über ein Vorsingen im Unterricht in die musikpraktische Note ein (schriftl./mündl./praktisch).
- Musikalische Inhalte werden v.a. über das Singen vermittelt.
- Anderweitig erworbene instrumentale Fähigkeiten werden in den Unterricht und das gemeinsame Singen mit eingebunden.
- In allen 5. bis 7. Klassen hat das Singen eine herausgehobene Stellung.
Präsentation
- Die in der Gesangsklasse erworbenen stimmlichen Kompetenzen werden innerhalb von öffentlichen inner- und außerschulischen Auftritten (z.B. Klassenfeiern, Musikabenden, Chortreffen etc.) präsentiert.
- Die Gesangsklassenschülerinnen und -schüler wirken bei den Auftritten ihrer Musik-AGs mit.
Anmeldung und Auswahl
- Es wird erwartet, dass eine einfache Tonfolge richtig nachgesungen werden kann. Ein Vorsingen zur Anmeldung findet nicht statt.
- Die Einrichtung einer Gesangsklasse hängt u.a. von der Teilnehmerzahl ab. Eine Mindestteilnehmerzahl von 25 Schüler/innen muss erreicht werden. Es kann nur eine Gesangsklasse gebildet werden.
- Auch für die Gesangsklasse gilt der Klassenteiler 30. Falls die Zahl der Anmeldungen den Klassenteiler überschreitet, wird die Aufnahme in die Gesangsklasse durch das Losverfahren entschieden.
- Es können sowohl Schüler/innen mit der zweiten Fremdsprache Französisch als auch Latein in die Gesangsklasse aufgenommen werden (sog.Klappklasse).
- Bei der Bildung der Gesangsklasse kann die Wohnort- bzw. Stadtteilzugehörigkeit der betreffenden Schüler/innen leider keine Berücksichtigung finden.
- Die Schulleitung behält sich vor, erst nach Abschluss des Anmeldeverfahrens und der Sprachenwahl zur Klasse 5 sowie nach Würdigung aller schulorganisatorischen Gesichtspunkte endgültig über die Einrichtung einer Gesangsklasse zu entscheiden.
- Die Gesangsklasse wird verstanden als eine besondere musikalische Akzentsetzung innerhalb des bestehenden naturwissenschaftlichen und sprachlichen Schulprofils. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Aufnahme in die Gesangsklasse.