Gesangsklasse

Die Gesangsklasse wird als eine von mehreren 5. Klassen gebildet. Sie können Ihr Kind zu den regulären Terminen am Hebel-Gymnasium zur Gesangsklasse anmelden. 

"Das Singen ist die eigentliche Muttersprache aller Menschen: denn sie ist die natürlichste und einfachste Weise, in der wir ungeteilt da sind und uns ganz mitteilen können." (Yehudi Menuhin)

 

Organisation

  • Eine zusätzliche Musikstunde pro Woche in den Klassen 5 bis 7
  • 45-minütige Stimmbildung in Gruppen durch Einbindung einer professionellen Stimmbildnerin in Klasse 5 bis 7 parallel zum Musikunterricht
  • Die Kosten des zusätzlichen Stimmbildungsangebots in Höhe von 19,50 € pro Schüler und Monat teilen sich Elternschaft und die Stadt Schwetzingen. Der monatliche Elternanteil beläuft sich auf 12,50 €.
  • Leitung der Gesangsklassen durch erfahrene MusikpädagogInnen des Hebel-Gymnasiums
  • Gemeinsamer Landheimaufenthalt mit musikalischem Schwerpunkt
  • Teilnahme am Unterstufen-Chor (Kl. 5 und 6) bzw. am Pop&Klassikchor (Kl. 7)
 

Ziele und Kompetenzen

  • Primäres Ziel ist der Aufbau und die Förderung einer entwicklungsfähigen Gesangsstimme durch kontinuierliche Arbeit an und mit der Stimme, der Atmung und der Körperhaltung.
  • Aufbau und Förderung einer leistungsfähigen und gesunden Sprechstimme
  • Sensibilisierung und Förderung der Körper- und Sinneswahrnehmung
  • Stärkung der individuellen Persönlichkeit und der Sozialkompetenz durch regelmäßige Arbeit in und mit der Gruppe
  • Stärkung des gegenseitigen Respekts, Einfühlungsvermögens und damit des Klassenzusammenhalts durch gemeinsames Musizieren und gemeinsame Auftritte
  • Stärkung und Förderung der individuellen Präsentationskompetenz
 

Verankerung im Bildungsplan

  • Inhaltliche Grundlage der Gesangsklasse bilden die drei im Bildungsplan genannten Kompetenzbereiche: Musik Gestalten, Musik Hören und Verstehen und Musik Reflektieren.
  • Die Form des Klassenmusizierens ist das gemeinsame Singen.
  • Die erworbenen Leistungen fließen über ein Vorsingen im Unterricht in die musikpraktische Note ein (schriftl./mündl./praktisch).
  • Musikalische Inhalte werden v.a. über das Singen vermittelt.  
  • Anderweitig erworbene instrumentale Fähigkeiten werden in den Unterricht und das gemeinsame Singen mit eingebunden.
  • In allen 5. bis 7. Klassen hat das Singen eine herausgehobene Stellung.
 

Präsentation

  • Die in der Gesangsklasse erworbenen stimmlichen Kompetenzen werden innerhalb von öffentlichen inner- und außerschulischen Auftritten (z.B. Klassenfeiern, Musikabenden, Chortreffen etc.) präsentiert. 
  • Die Gesangsklassenschülerinnen und -schüler wirken bei den Auftritten ihrer Musik-AGs mit. 
 

Anmeldung und Auswahl

  • Es wird erwartet, dass eine einfache Tonfolge richtig nachgesungen werden kann. Ein Vorsingen zur Anmeldung findet nicht statt.
  • Die Einrichtung einer Gesangsklasse hängt u.a. von der Teilnehmerzahl ab. Eine Mindestteilnehmerzahl von 25 Schüler/innen muss erreicht werden. Es kann nur eine Gesangsklasse gebildet werden. 
  • Auch für die Gesangsklasse gilt der Klassenteiler 30. Falls die Zahl der Anmeldungen den Klassenteiler überschreitet, wird die Aufnahme in die Gesangsklasse durch das Losverfahren entschieden. 
  • Es können sowohl Schüler/innen mit der zweiten Fremdsprache Französisch als auch Latein in die Gesangsklasse aufgenommen werden (sog.Klappklasse). 
  • Bei der Bildung der Gesangsklasse kann die Wohnort- bzw. Stadtteilzugehörigkeit der betreffenden Schüler/innen leider keine Berücksichtigung finden.
  • Die Schulleitung behält sich vor, erst nach Abschluss des Anmeldeverfahrens und der Sprachenwahl zur Klasse 5 sowie nach Würdigung aller schulorganisatorischen Gesichtspunkte endgültig über die Einrichtung einer Gesangsklasse zu entscheiden.
  • Die Gesangsklasse wird verstanden als eine besondere musikalische Akzentsetzung innerhalb des bestehenden naturwissenschaftlichen und sprachlichen Schulprofils. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Aufnahme in die Gesangsklasse.