Hausordnung
Vorwort
Die Hausordnung ist Grundlage für ein gutes Miteinander. Sie trägt dazu bei, das Leben und Arbeiten innerhalb dieser Schulgemeinschaft zu erleichtern und einen ordnungsgemäßen Ablauf des Schulbetriebs zu ermöglichen.
Das Hebel-Gymnasium und seine Einrichtungen sind Eigentum der Allgemeinheit. Für seine Erhaltung sind alle Benutzer mitverantwortlich.
- Unterrichtsbeginn:
Vor Schulbeginn steht den Schüler/innen der Vorraum zur Aula bzw. das Foyer als Aufenthaltsraum zur Verfügung. Die Schüler/innen betreten frühestens mit dem Läuten um 7.30 Uhr das Schulgebäude.
Spätestens beim zweiten Läuten wird die Klassenzimmertür geschlossen, und die Schüler/innen begeben sich auf ihre Plätze, so dass mit dem Eintreffen des Lehrers oder der Lehrerin der Unterricht beginnen kann. Bei späterem Unterrichtsbeginn dürfen die Schüler/innen erst fünf Minuten vor Stundenbeginn das Klassenzimmer betreten. Der Aufenthalt im Foyer und Mensagebäude ist erlaubt. - Fehlen des Lehrers / der Lehrerin:
Der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin meldet spätestens zehn Minuten nach Stundenbeginn das Fehlen des Lehrers bzw. der Lehrerin im Sekretariat. - Fehlen von Schülern / Schülerinnen:
Es besteht die gesetzliche Verpflichtung für Eltern bzw. volljährige Schüler/innen , auf die Einhaltung des ordnungsgemäßen Schulbesuchs zu achten. Jedes Unterrichtsversäumnis muss von den Eltern bzw. den volljährigen Schüler/innen spätestens nach drei Tagen schriftlich erklärt und dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin zur Kenntnis gebracht werden.
Für Jahrgangsstufe 12 und 13 gelten besondere Regelungen.
Grundsätzlich muss der Unterrichtsstoff jeder versäumten Stunde nachgeholt werden. - Pausen:
In allen Pausen werden die Klassenzimmer gelüftet und die Tafeln gereinigt.
In den beiden großen Pausen verlassen alle Schüler/innen das Schulgebäude und halten sich auf dem Schulgelände oder im Mensagebäude auf. Die erste große Pause soll für Schülerinnen, Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer eine echte Pause sein. Die Schülerinnen und Schüler können die zweite große Pause zu Gesprächen mit Lehrerinnen und Lehrern nutzen. Für diesen Zeitraum sollen in der Regel auch keine Schülerinnen und Schüler einbestellt werden. Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 bis 10 dürfen in den kleinen und großen Pausen das Schulgelände nicht verlassen.
Aufenthaltsräume in der Mittagspause sind das Mensagebäude und das Foyer. Wenn sich Schülerinnen und Schüler, die nachmittags Unterricht haben, während der Mittagspause eigenverantwortlich vom Schulgelände entfernen, wird davon ausgegangen, dass dies einvernehmlich mit dem Elternhaus geschieht. Versicherungsschutz besteht nur auf dem direkten Weg nach Hause. Die Lehrerparkplätze gehören nicht zum Schulgelände. Die Schüler/innen der Klassen 11-13 können sich auch außerhalb des Schulgeländes aufhalten. - Verhalten auf dem Schulgelände:
Aus versicherungsrechtlichen Gründen darf das Schulgelände während der Unterrichtszeit nur mit Genehmigung eines Lehrers oder einer Lehrerin verlassen werden.
Um einen störungsfreien Unterricht zu gewährleisten, ist der Aufenthalt zu Unterrichtszeiten in der Aula nicht erlaubt.
Generell sind Toben, Lärmen, Umherrennen und Raufen verboten. Spiele, die andere gefährden, sind nicht erlaubt.
Veränderungen am Biotop auf der Hebelwiese sowie das Einbringen von Gegenständen sind streng untersagt. - Schulschluss:
Die Schüler/innen verlassen ihr Klassenzimmer in ordentlichem Zustand. Sie stellen die Stühle hoch, schließen die Fenster und Schranktüren, drehen die Jalousien hoch und reinigen die Tafel. - Verschiedenes:
Auf dem Schulgelände besteht Rauch- und Alkoholverbot. Jegliche Bild und Tonaufnahmenauf dem Schulgelände sind untersagt. Mobiltelefone müssen dem Schulgelände - außer in der Handyzone - ausgeschaltet sein. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung einer Lehrerin oder eines Lehrers. Gefährliche Gegenstände (z.B. Laserpointer, Messer) und schulfremde Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden. Handys sind im Schulgelände abzuschalten. Das Fahren von Inlineskates, Kickboards und Ähnlichem im Schulgebäude gefährdet die Mitschülerinnen und Mitschüler und ist deshalb verboten.
Während des Unterrichts darf weder gegessen noch getrunken, noch Kaugummi gekaut werden. Die Erlaubnis zum Trinken liegt im Ermessen des Lehrers / der Lehrerin. Becher und offene Flaschen dürfen nicht in das Klassenzimmer und den Sportbereich mitgenommen werden.
Die beiden Parkplätze am Hauptgebäude stehen ausschließlich den Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung.
Aushänge, Flugblätter etc. sowie Schülerveranstaltungen auf dem Schulgelände bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung. Zweiräder müssen auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen abgestellt werden; Zufahrts- und Fluchtwege dürfen aus Sicherheitsgründen nicht verstellt werden
VIII. Schluss: Verstöße gegen diese Hausordnung ziehen Ordnungsmaßnahmen nach sich.
Alle am Schulleben Beteiligten müssen darauf achten, dass die
Hausordnung eingehalten wird.
Stand: September 2010